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   FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08   

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https://dejure.org/2009,11627
FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08 (https://dejure.org/2009,11627)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2009 - 11 V 3042/08 (https://dejure.org/2009,11627)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 11 V 3042/08 (https://dejure.org/2009,11627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung der von einem Grenzgänger bezogenen Einmalzahlung einer Schweizer Pensionskasse als sonstige Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung der von einem Grenzgänger bezogenen Einmalzahlung einer Schweizer Pensionskasse als sonstige Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2033
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 158/06

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08
    Die Vorsorgeeinrichtung ist danach Träger einer gesetzlich angeordneten obligatorischen Versicherung, die auch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch verwaltet wird Art. 51 Abs. 1 BVG) und gemäß Art. 48 Abs. 2 BVG eine öffentliche Aufgabe erfüllt (vgl. Landessozialgericht -LSG- Baden-Württemberg , Urteil vom 11. Mai 2007 L 8 AL 158/06, dokumentiert in [...]).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08
    Für eine Besteuerung der Einmalzahlung als gesetzliche Rente spricht auch, dass die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Regelungen den gesamten Komplex der Besteuerung von Altersbezügen nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung umfassen, zu einer die gesamten Renteneinnahmen umfassenden Besteuerung führen sollen und es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFH/NV 2009, 278).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08
    Auch wenn das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1997 (BVerfGE 97, 67ff) eine Rückwirkung zur Vermeidung von Ankündigungseffekten für zulässig erachtet hat, um volkswirtschaftliche Fehlinvestitionen zu vermeiden, komme eine Rückwirkung auf das Streitjahr 2006 nicht in Betracht.
  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08
    Selbst eine privatrechtliche Rechtsform schließt eine öffentlich-rechtliche Natur nicht aus (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 18. Dezember 2008 B 11 AL 32/07 R, dokumentiert in [...]).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 31/08

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08
    Sie sind Teil der nach schweizerischem Recht (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2009 X R 31/08, dokumentiert in [...]) obligatorischen Altersvorsorge des Antragstellers.
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08
    Im Streitfall tritt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung nicht zurück, da nicht mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Antragsteller günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BStBl II 1989, 39).
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 14 K 1502/09

    Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das

    Zwar geht der Bekl zu Recht davon aus, dass die oben zitierte Norm auch Sozialversicherungsrenten von ausländischen Versorgungsträgern erfasst, unabhängig davon, ob es sich um Leistungen handelt, die laufend oder in einem Einmalbetrag ausbezahlt werden (BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 142/09, BFH/NV 2010, 1275; FG Baden-Württemberg, Urteile vom 23. Oktober 2009 11 K 4308/08, EFG 2010, 220 und vom 10. März 2010 14 K 4048/08, EFG 2010, 1213; FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 11 V 3042/08, EFG 2009, 2033 und 11 V 1621/08, EFG 2009, 2028; Fischer in: P. Kirchhof, Kommentar zum EStG, 6. Aufl. 2006, § 22 Rn. 27; Weber-Grellet in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 30. Aufl. 2011, § 22 Rn. 101).
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